Akademische Turnverbindung

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Bestimmungen für Wettkämpfe und Meisterschaften

Beschluss des ATB-Präsidiums am 31. August 2013

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Wettkämpfe, die auf Bun- desebene vom Akademischen Turnbund (ATB) als ATB-Meisterschaften oder von einer Korporation als ATB-Wettkampf (Wettkämpfe im ATB) ausgerichtet werden.

Für von Korporationen ausgerichtete Wettkämpfe, die keine Wettkämpfe im ATB sind, gelten diese Regelungen entsprechend, sofern der Veran- stalter keine abweichenden oder zusätzlichen Bestimmungen erlassen hat.

§ 1 Begriffsbestimmung

Der ATB und seine Mitglieder richten Wettkämpfe aus. ATB-Meisterschaften sind Wettkämpfe zwischen den Bundeskorporationen des Akademischen Turnbundes, wobei sich sowohl Mannschaften als auch Einzelpersonen im Wettkampf messen. Welche Wettkämpfe als ATB-Meisterschaften gelten, entscheiden der Ausschuss für Leibesübungen (AfL) oder der Oberturnwart (OTW).

In diesen Bestimmungen wird nur die männliche Form von Funktionsbezeichnungen benutzt. Es ist selbstverständlich, dass hiermit auch weibliche Funktionsträger gemeint sind.

§ 2 Teilnahme
  1. An jeglichen Wettkämpfen, die vom ATB und seinen Mitgliedern ausgerichtet werden, können alle Angehörigen des Akademischen Turnbundes teilnehmen. Gäste und Familienmitglieder sind ebenfalls herzlich willkommen. 

  2. Die Teilnahme an ATB-Meisterschaften ist vorrangig Angehörigen des Akademischen Turnbundes vorbehalten.
  3. Alle Teilnehmer unterliegen den in diesen Richtlinien aufgeführten Wettkampfbestimmungen.
§ 3 Terminierung
  1. Terminplanungen haben auf bereits festgelegte Termine von ATB- Veranstaltungen Rücksicht zu nehmen. 

  2. Es ist zu vermeiden, dass an Terminen von ATB-Meisterschaften weitere korporationsübergreifende ATB-Veranstaltungen stattfinden. 

  3. Um die Termine für ATB-Meisterschaften für andere korporations- übergreifende ATB-Sportveranstaltungen zu sperren, ist die Geneh- migung des AfL oder OTW einzuholen, der Termin in Absprache fest- zulegen und im ATB-Kalender und in den ATB-Blättern bekannt zu geben. 

  4. In Jahren mit einem ATB-Fest finden nur für nicht im Rahmen des Festes angebotene Sportarten weitere ATB-Meisterschaften statt. 

§ 4 Ausschreibung und Meldungen
  1. Soweit die Ausschreibungen nichts anderes festlegen, sind die Anmeldungen zu den Wettkämpfen für alle Einzelwettkämpfer und Mannschaften entweder über das elektronische Meldesystem des ATB oder über die Einzel- bzw. Mannschaftsmeldungsbögen durch- zuführen. 

  2. Für Mannschaften ist auf Verlangen ein Ansprechpartner mit Kon- taktdaten und telefonischer Erreichbarkeit anzugeben. 

  3. Mit ihrer Anmeldung erkennen die Teilnehmer die allgemeinen Wettkampfbestimmungen als verbindlich an. 

  4. Die in den Ausschreibungen genannten Meldefristen, Vorausset- zungen und Bedingungen müssen erfüllt werden und sind zwin- gend einzuhalten. 

  5. Nachmeldungen vor Ort sind grundsätzlich nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Fachwart. 

  6. Bei den Veranstaltungen können durch die Fachwarte maximale Teilnehmerzahlen festgelegt werden. Zudem kann bei Mann- schaftswettkämpfen die Teilnahme auf eine bestimmte Anzahl von Mannschaften pro Korporation beschränkt werden. Möchte eine Verbindung weitere Mannschaften stellen, so sind diese ebenfalls innerhalb der Anmeldefrist anzumelden und erhalten den Status eines Nachrückers.
  7. Bei Ausfall oder Nichterscheinen von gemeldeten Teilnehmern kommen die Nachrücker zum Zug. Übersteigt die Anzahl der Nach- rücker die Zahl der ausgefallenen Teilnehmer, entscheidet das Los. 

  8. Ein Anspruch auf Teilnahme außerhalb der verbindlichen Meldun- gen besteht nicht. 

  9. Es gehen nur solche Personen/Staffeln/Mannschaften in die Wer- tung ein, die für diesen spezifischen Wettkampf gemeldet sind und ggf. die erforderliche Startgebühr bezahlt haben. 

§ 5 Meldegebühren und Startgelder
  1. Die maßgeblichen Meldegebühren und die Zahlungsfristen finden sich in den Ausschreibungen und sind den Angaben in den Meldebö- gen oder dem elektronischen Meldesystem des ATB zu entnehmen. 

  2. Soweit in den Ausschreibungen vorgesehen ist, dass Meldegebühren erhoben werden, ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wett- kampf, dass diese Melde- und Startgelder für den konkreten Wett- kampf bei Wettkampfbeginn vollständig beglichen sind. 

  3. Für potenziell nachrückende Mannschaften ist ebenfalls die Melde- gebühr gemäß den Anmeldebedingungen zu entrichten. 

  4. Für verbindlich angemeldete Einzelwettkämpfer oder Mannschaften wird bei Nichtantreten das Meldegeld nicht erstattet. 

  5. Für nicht teilnehmende Mannschaften mit dem Status eines Nachrü- ckers werden die Meldegebühren erstattet. 

  6. Für Ab-, Um- und Nachmeldungen können angemessene Aufschläge und Gebühren verlangt werden. 

§ 6 Leitung und Durchführung
  1. Die Organisation und Durchführung von Wettkämpfen und ATB- Meisterschaften kann Einzelpersonen (Fachwarten, Turnwart, OTW oder anderen ATB-Angehörigen), Bundes-korporationen, aber auch Korporations- und Ortsverbänden übertragen werden.
  2. Die Leitung eines Wettkampfes und die Festlegung der Wettkampf- modalitäten obliegen dem zuständigen Fachwart. Er besitzt in allen Durchführungsfragen die erste Entscheidungs-kompetenz. 

  3. Ist der Fachwart dauerhaft nicht vor Ort anwesend, hat er einen Vertreter zu benennen. 

  4. Der Fachwart ist berechtigt zu seiner Unterstützung eine Turnierlei- tung aus mehreren Personen zu bilden und Aufgaben bzw. Entschei- dungskompetenzen zu delegieren. 

  5. Der Fachwart entscheidet nach Erhalt des endgültigen Meldeergeb- nisses abschließend über die Turnierform und die Wettkampfzeiten. Die Wettkampfzeiten können sich deshalb bis zum Veranstaltungs- beginn noch ändern. Die Anfangszeiten auf Basis der aktuellen Pla- nungen finden sich im Zeitplan für die Veranstaltung, der allen Teil- nehmern zeitgerecht bekannt zu geben ist. 

  6. Für die Durchführung der Wettkämpfe sind die im Zeitplan für die Veranstaltung angegebenen Wettkampfzeiten und Veranstaltungsor- te verbindlich. 

  7. Teilnehmer, die sich zu den festgelegten Zeiten nicht am Veranstal- tungsort eingefunden haben, können vom Wettkampf ausgeschlos- sen werden. 

  8. Es kommen die offiziellen Wettkampfregeln der jeweiligen Fachver- bände zur Anwendung, wobei die Fachwarte berechtigt sind – insbe- sondere bei Spielzeit und Satzlänge – Anpassungen vorzunehmen. 

§ 7 Sportstätten und Sportkleidung
  1. Es gelten die für den Veranstaltungsort festgelegten Hallen- oder Sportstättenordnungen. 

  2. Sofern diese nichts anderes festlegen, dürfen Sporthallen nur mit abriebfesten, nicht abfärbenden Hallensportschuhen betreten wer- den. 

  3. Für Kunststoffbeläge von Leichtathletikanlagen sind nur Spikes mit maximal 6mm langen Dornen zugelassen. 

  4. Die Benutzung von Rasen- und Kunstrasenflächen unterliegt den örtlichen Bestimmungen (Stollen- und Noppenschuhe). 

  5. Eine korrekte und für Mannschaften einheitliche Sportkleidung ist anzustreben.
  6. Für ATB-Feste ist eine korrekte und einheitliche Sportkleidung obli- gatorisch. 

  7. Verstöße können zum Ausschluss vom Wettkampf führen. 

§ 8 Wertungs- und Altersklassen
  1. Die Zuteilung der Einzelwettkämpfer zu Altersklassen erfolgt auf Grundlage der Angabe des Geburtsdatums in der Meldung. Die Al- tersklasse muss in der Meldung nicht explizit angegeben werden. Maßgeblich ist das Alter, das im Jahr des Wettkampfes erreicht wird. 

  2. Eine Wertung bzw. die Durchführung einer Meisterschaft in den je- weiligen Altersklassen erfolgt ab einer Anzahl von drei startenden Teilnehmern. 

  3. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, erfolgt eine Zuordnung der Wettkämpfer zu der nächstniedrigeren Altersklasse, in der eine Wer- tung stattfindet. Der Teilnehmer erhält auf Wunsch die Möglichkeit, in einer höheren Altersklasse mit Wertung außer Konkurrenz anzu- treten. 

  4. Die Wettkämpfe von Mannschaften werden nur in Ausnahmefällen in verschiedenen Altersklassen gewertet. 

  5. Es ist den teilnehmenden Korporationen gestattet, Wettkampf- gemeinschaften zu bilden. Bei Wertung einer solchen Wettkampf- gemeinschaft bei ATB-Meisterschaften ist eindeutig festzulegen, für welche Korporation diese startet. 

  6. Weitere Voraussetzung für eine Wertung bei ATB-Meisterschaften ist, dass durchgehend mehr als zwei Drittel der aktiven Wettkämp- fer Angehörige des ATB sind. Dies ist im Zweifelsfall durch eine schriftliche Auflistung der Wettkämpfer nachzuweisen. 

§ 9 Wettkampfentscheidung und Einspruch
  1. Der für eine Sportart zuständige Fachwart entscheidet über das Wettkampfergebnis, ggf. nach Rücksprache mit den Schiedsrich- tern und Kampfrichtern. 

  2. Gegen die Entscheidung des Fachwartes ist der Einspruch möglich. Gegen Tatsachenentscheidungen von Kampfrichtern und Schieds- richtern ist kein Einspruch zulässig.
  3. Ein Einspruch muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzö- gern, nach Ende des Wettkampfes bzw. Bekanntgabe des Wett- kampfergebnisses mündlich und innerhalb einer Frist von zwei Stunden nach Wettkampfende schriftlich beim Fachwart eingelegt werden. Die Einlegung des Einspruchs beim OTW wahrt diese Fris- ten. 

  4. Der OTW zieht zwei am dem Einspruch zugrundeliegenden Sach- verhalt Unbeteiligte zur Bildung eines Schiedsgerichtes hinzu. Zur Klärung des Sachverhalts sollen die Mitglieder des Schiedsgerichts im Zweifelsfall eine gemeinsame Anhörung mit dem Einspruchs- führer, dem durch die Entscheidung des Fachwartes Begünstigten, dem Fachwart und den Schiedsrichtern/Kampfrichtern durchfüh- ren. Das Schiedsgericht entscheidet abschließend über den Ein- spruch. Das Ergebnis teilt der OTW dem Fachwart und den Wett- kämpfern mit. 

§ 10 Siegerehrungen
  1. Die Siegerehrungen finden, soweit nicht anders angegeben, im Anschluss an die Wettkämpfe an der Wettkampfstätte statt. 

  2. Alle Teilnehmer erhalten eine Urkunde. 

  3. Bei Mannschaftswettbewerben erhält das erstplatzierte Team ei- nen Siegerpokal. 

  4. Die Möglichkeit der Verleihung weiterer Pokale, Wanderpokale und Siegerurkunden sowie Medaillen ergibt sich aus den Aus- schreibungen.
§ 11 Versicherung
  1. Für die angemeldeten Teilnehmer an einem Wettkampf besteht Versiche- rungsschutz im Rahmen der Sportversicherungen des ATB.
§ 12 Bezuschussung von ATB-Meisterschaften
  1. Wettkämpfe im Rahmen von ATB-Meisterschaften werden finanziell vom ATB bezuschusst.
  2. Veranstalter von ATB-Meisterschaften erhalten im Saldo max. 250,00 EUR Unterstützung. Für Ski- bzw. Snowboard- Meisterschaften beträgt der Zuschuss im Saldo max. 500,00 EUR. 

  3. Voraussetzung hierfür ist, dass gemäß § 2 Angehörige oder Mann- schaften von mindestens drei verschiedenen Bundeskorporationen teilnehmen. Angehörige mehrerer Korporationen benennen das ATB- Mitglied, für das sie antreten. 

  4. Die verbindlichen Meldefristen sind daher so festzulegen, dass eine kostenfreie Stornierung von angemieteten Sportstätten vorgenom- men werden kann, falls diese Bedingung nicht erfüllt wird. 

  5. Die verbindliche Anmeldung ist mit einer Meldegebühr zu versehen.
§ 13 Schluss- und Übergangsbestimmungen
  1. Diese Bestimmungen treten mit dem Tag der Bekanntgabe in Kraft. 

  2. Das Merkblatt für ATB-Meisterschaften wird mit Inkrafttreten dieser Bestimmungen aufgehoben. 

  3. Änderungen nach erstmaligem Inkrafttreten dieser Bestimmungen werden nachfolgend in zeitlicher Abfolge dokumentiert.